Bei Tunnelfahrten gelten einige Verkehrsregeln per Gesetz, andere gebietet das eigene und allgemeine Sicherheitsverständnis. Schon bei der Einfahrt in den Tunnel ist das Fahrverhalten anzupassen, im Tunnel selbst gelten bestimmte Sicherheitsvorschriften.
Fahrt im Tunnel
In einem Tunnel mit Gegenverkehr darf grundsätzlich nicht überholt werden. Die Höchstgeschwindigkeit wird oft durch Wechselverkehrszeichen geändert und ist dann bindend. Der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist unbedingt einzuhalten. Vor dem Tunnel wird in Europa in der Regel über ein Hinweisschild die Frequenz für einen Sender mit Verkehrsfunk angegeben, dieser Sender sollte auf jeden Fall eingeschaltet werden. Im Tunnel wird Abblendlicht eingeschaltet, es müssen die Fahrstreifensignale beachtet und die einheitliche Geschwindigkeit eingehalten werden. Neugier im Tunnel verursacht Staus und Unfälle. Last, but not least ist vor dem Tunnel die Sonnenbrille abzunehmen.
Stau im Tunnel
Wenn ein Stau entsteht, schalten Sie umgehend die Warnblinkanlage ein. Das tut man bei jedem Stau, im Tunnel ist es aber besonders wichtig. Niemand darf das Fahrzeug verlassen. Der Motor muss abgestellt werden, die Frischluftzufuhr ebenfalls, die Fenster werden geschlossen und es wird im Fahrzeug nicht geraucht. Wenn der Verkehrsfunk im Tunnel zu hören ist, kann er verfolgt werden, ansonsten erfolgen oft Meldungen über Tunnellautsprecher. Auch die Tunnelaufsicht oder die Polizei geben Hinweise. Ein Fahrzeug darf bei einem Stau im Tunnel unter keinen Umständen gewendet werden.
Panne oder Unfall im Tunnel
Sollten Sie selbst eine Panne haben, lenken Sie Ihr Fahrzeug auf den rechten Fahrstreifen und sichern die Stelle mit dem Warndreieck. Der Abstand hierfür ergibt sich aus der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs, als Faustregel gilt Abstand Warndreieck zum eigenen Fahrzeug im Metern = geschätzte Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs in km/h. Dann verlassen die Insassen das Fahrzeug und begeben sich zur nächsten Notfallbucht, wobei der äußerste rechte Fahrbahnrand genutzt werden muss. Der Fahrer entriegelt die Motorhaube und bleibt bei größter Aufmerksamkeit in der Nähe des Fahrzeugs, ebenfalls am äußersten rechten Fahrbahnrand, aber nicht zwischen Fahrzeug und Tunnelwand. Der Notruf an die Polizei wird, wenn möglich, über das Handy oder über ein Telefon in der Notrufnische abgesetzt. Bei dieser Meldung geben Sie verletzte Personen, den Pannen- oder Unfallhergang, den möglichen Schaden und Ihre Fahrtrichtung an. Ebenso wird sich verhalten, wenn ein Brand im Fahrzeug, zum Beispiel im Motorraum, vermutet wird. Die Motorhaube muss unbedingt entriegelt werden, Brände entstehen manchmal erst später.
Bildquelle: Oleg Rosental – Fotoilia
