Meistens Auflage, manchmal freiwillig: Fahrtenbuch führen

Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, es beruflich und privat fährt, dem wird das Führen eines Fahrtenbuches nahegelegt. Auch Fahrzeuge, die von mehreren Personen genutzt werden, sollten ein Fahrtenbuch bereitliegen haben, das lückenlos ausgefüllt wird, damit der jeweilige Fahrzeugführer bekannt ist. Das ist vor allem bei Verkehrsordnungswidrigkeiten notwendig. Das Führen eines Fahrtenbuches hat ansonsten steuerrechtliche Gründe. Die Ein-Prozent-Regelung darf nämlich nicht immer angewendet werden und wird, vor allem bei Neufahrzeugen, von den Finanzämtern oft nicht anerkannt. Spätestens jetzt ist ein Fahrtenbuch Pflicht.

Kilometerpauschale viel zu niedrig!

Wenn Sie kein Fahrtenbuch führen, wird der Anteil privater Fahrten vom Finanzamt geschätzt, was durchaus nachteilig für Sie sein kann, wenn Sie ihr Fahrzeug vorwiegend dienstlich nutzen. Am einfachsten wäre natürlich die Anschaffung eines reinen Geschäftswagens, das können sich jedoch nur größere Firmen leisten. Als Kleinunternehmer oder Freiberufler nutzen Sie Ihr Fahrzeug selbstverständlich auch privat. Die gestiegenen Benzinpreise werden bislang bei der Kilometerpauschale kaum berücksichtig, doch das ist ein anderes Thema. Der pauschale Kilometersatz liegt derzeit immer noch bei 0,30 Euro. Hier hilft es nur, sparsame Fahrmethoden anzuwenden, um nicht draufzuzahlen. Denn auch die Fahrzeugabnutzung und sämtliche Nebenkosten sind in diesem Pauschalsatz enthalten, wenn Sie das Privatauto für Dienst- oder Geschäftsfahrten nutzen. Sie können Ihre geschäftlichen Fahrten sowie die Fahrten zum Arbeitsplatz nur ordentlich abrechnen, wenn Sie ein Fahrtenbuch nach den gesetzlichen Anforderungen ausfüllen.

Wie wird ein Fahrtenbuch richtig geführt?

Fahrtkosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar, leider erst am Jahresende, so dass Vielfahrer regelmäßig in Vorleistung treten. Um die tatsächlichen Kosten für Dienstfahrten berechnen zu können, ist ein Fahrtenbuch vorgeschrieben. Hierbei werden alle Fahrzeugkosten prozentual auf die Dienstfahrten umgerechnet, was ziemlich aufwändig sein kann. Rechnerisch einfacher wäre es, die Kilometerpauschale anzusetzen, in der sämtliche Zusatzkosten bereits enthalten sind. Doch gerade hierfür ist ein Fahrtenbuch unerlässlich, um die tatsächlich gefahrenen Dienstkilometer nachweisen zu können. Sie schreiben in das Buch den Kilometerstand vor Abfahrt, das Ziel, den Grund der Fahrt und den Kilometerstand bei Ankunft. Außerdem müssen Sie noch die gefahrenen Kilometer notieren. Private Fahrten brauchen Sie nicht extra aufzuschreiben, also benutzen Sie Ihr Fahrtenbuch nur für die tatsächlichen Dienstfahrten. Bei Ihrer Steuererklärung geben Sie die Gesamtsumme aller gefahrenen Dienstkilometer an. Das Fahrten-Buch selbst müssen Sie nur nach Aufforderung vorlegen. Sollte es nicht zu aufwändig sein, können Sie die Seiten als Kopie Ihrer Steuererklärung beifügen.

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