Autoversicherung – Voraussetzung für eine entspannte Autofahrt

Frau sitzt laechelnt in einem Auot und streckt den Daumen zum Alles ok-Zeichen hoch. Eine Autoversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Kein Kfz darf ohne eine gültige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen benutzt werden. Zusätzlich können diverse Zusatzleistungen gebucht werden, die zusätzlich vor beispielsweise Raub, Brand, Überschwemmung oder Schäden durch Wildunfälle schützen. Bei Neuwagen empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung, dabei sind nicht nur Schäden an den Fahrzeugen der Unfallbeteiligten abgesichert, sondern auch die am eigenen. Sogar mutwillige Beschädigungen durch unbekannte Personen können abgesichert werden.

Die Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter Pflicht

Ein Unfall ist schnell geschehen, da müssen Sie nicht einmal selbst schuld sein. Es reicht eine kleine Unachtsamkeit: Vielleicht müssen Sie einem Hund ausweichen oder heftig bremsen, wenn ein Ball auf die Straße rollt. Schon ist es passiert. Wenn Sie der Unfallverursacher sind, sind bei einer Haftpflichtversicherung sämtliche Schäden an Eigentum und Person der Unfallbeteiligten abgedeckt, egal, ob es der Gartenzaun eines Anliegers ist oder ein parkendes Fahrzeug. Nur, wenn an Ihrem Auto auch ein Schaden entsteht, greift die Haftpflichtversicherung nicht. Für diese Kosten müssen Sie selbst aufkommen, es sei denn dem Unfallgegner ist eine Mitschuld nachzuweisen In solch einem Fall werden die Kosten meist geteilt.

Versicherungen mit und ohne Selbstbeteiligung: Teil- und Vollkasko

Eine zusätzliche Teilkaskoversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossenen werden. Bei einer Selbstbeteiligung übernehmen Sie einen vorher festgesetzten Teil der Kosten, z.B. bis 300 Euro.

Bei größeren Schäden zahlt die Versicherung den Betrag, der die Summe Ihrer Selbstbeteiligung übersteigt.
Die Versicherungsgesellschaften haben unterschiedliche Tarife und Leistungen. Die Teilkasko kann einen Parkschaden- aber auch einen Navi-Schutz und die Kostenübernahme bei Glasreparatur beinhalten. Bei Wildschäden wird zwischen Haarwild, also Rehen und Wildschweinen, und den Schäden durch domestizierte Tiere, wie Kühe und Pferde, unterschieden.

Der Versicherungsvertrag sollte sorgfältig durchgelesen werden. Die volle Kostenerstattung eines Unfallschadens wird nur bei einer Vollkaskoversicherung zu 100% gewährleistet. Dies ist bei Neuwagen, wertvollen Oldtimern oder auch gut erhaltenen Gebrauchtwagen, die nicht älter als drei Jahre sind, eine sinnvolle Versicherung. Ausführliche Informationen finden Sie unter anderem auf https://www.asstel.de/versicherungen/de/versicherungen/kfz/auto/autoversicherung.jsp.


Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeuge notwendig. Hier kann die Deckungssumme bis 100 Millionen Euro betragen. Eine Teilkaskoversicherung kann zusätzlichen Schäden abdecken, dazu gehören Sturm- und Hagel-, Marder-, Diebstahl oder Haarwildschäden. Auch Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sind teilweise abgedeckt. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich besonders für Neuwagen oder wertvolle, gebrauchte Fahrzeuge, etwa Oldtimer oder speziell getunte Autos.

Foto: Jürgen Fälchle – Fotolia

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